Raben Verlag München, 1986
5. Auflage von 1991 erhältlich in der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt, Teilbibliothek Philosophie und Soziologie, Signatur 560 728 96
Rechtliche Möglichkeiten gegen Autoverkehr
S. 216 ff.
Ist gegen den Moloch Autoverkehr vielleicht ein rechtliches Kraut gewachsen, wenn schon die Politiker gegen die Benzinseligkeit ihrer Wähler nicht anzukommen glauben? Der Mehrzahl unserer Zeitgenossen mag diese Fragestellung ein Ärgernis sein.
[..]
1. Haltesignale beim Straßenbau
2. Einschränkungen der freien Fahrt
[..] Die Benutzung vorhandener Verkehrswege müßte und könnte von Rechts wegen weit menschen- und umweltfreundlicher erfolgen, als dies bisher der Fall ist.
Die Straßenverkehrsordnung sieht inzwischen vor, dass die zuständigen Behörden „die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken .. zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen“ und „zum Schutz der Gewässer und Heilquellen .. beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten“ können. [..]
Verkehrsrechtliche Anordnungen nach der StVO sind allerdings nicht in der Lage, bestimmte Nutzungsarten [..] einer Straße [..] auszuschließen. Durch eine verkehrsberuhigende Anordnung kann also nicht auch der Schwerlastverkehr oder der Durchgangsverkehr von der Straße verbannt werden, wenn die Widmung der Straße keine Einschränkungen enthält. Hierzu bedarf es der straßenrechtlichen „Teileinziehung„. Sie kann gemäß Art. 8 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes angeordnet werden, „wenn überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für eine nachträgliche Beschränkung der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten, -zwecke und -zeiten vorliegen“. In Frage kommen Gründe des Städtebaus, des Natur- und Landschaftsschutzes, des Lärmschutzes, aber auch des Denkmalschutzes.
Eine Teileinziehung stellt auch die Verengung der Straße oder der Einbau von Hindernissen dar, um rasante Autofahrer wirksamer als durch Verkehrszeichen zum Langsamfahren zu zwingen. [..]
Am einfachsten ist die Drosselung des Verkehrs bei innerörtlichen Straßen, am schwierigsten bei Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen.
Bislang lassen unsere Behörden die Baudenkmäler unserer Städte meist lieber im Abgasdunst verkommen als sich zu radikalen Umleitungen etwa des Schwerlastverkehrs zu entschließen. Den eingangs zitierten Verfassungsgeboten werden sie damit kaum gerecht.
Aus eigenem Antrieb: Fahrradfahren
[S. 225] Sinnvoll wäre [..], den Kraftfahrern klarzumachen, dass sie nicht allein sind: 56% aller Versorgungswege, 47% der Ausbildungswege, 42% der Freizeitwege und 25% der Arbeitswege werden zu Fuß oder mit dem Rad zurückgelegt.
Aber kaum einen Winkel gibt es mehr in der Stadt [München], dem das Auto nicht seinen Stempel aufgedrückt hat. Es ist langweilig, laut und stinkig in den meisten Straßen. Darum motorisiert sich, wer irgend kann, um der Öde zu entkommen und überwindet mit dem Auto die immer länger werdenden Strecken in der sich immer weiter entflechtenden Stadtagglomeration.
[..]
Dornach, Aschheim, Kirchheim, und wie sie alle heißen, die ehemaligen Dörfer, die ich alle noch passieren muß, bis ich wirklich aufs Land komme. Ein Legohäuschen reiht sich ans andere. Wahrscheinlich ist das Wohnen dort ebenso langweilig wie das Durchradeln. Vom Ortskern ist meist nur noch der Maibaum neben der Raiffeisenkasse übrig.