Im Martinsviertel gibt es weniger Parkplätze als Autos. Deshalb toleriert die Stadt, dass illegal auf Gehwegen geparkt wird. Dabei gibt es in zentraler Lage ein großes Parkhaus: das TU-Parkhaus in der Ruthsstraße. (TU = Technische Universität Darmstadt)
Dieses Parkhaus hat allerdings einen großen Haken: es ist nur für TU-Angehörige zugänglich.
Was müsste sich ändern, damit das Parkhaus für die öffentliche Nutzung freigegeben wird?
- Der TU-Präsident muss sein OK dazu geben.
- Das Parkhaus benötigt eine Freigabe für die öffentliche Nutzung. Dafür muss es an die aktuellen Sicherheitsnormen angepasst, also umgebaut werden.
In einem Echo-Artikel von November 2015 wird die Situation beleuchtet.
Argumente gegen die öffentliche Nutzung, vorgetragen vom TU-Präsidenten Manfred Efinger:
- Der Umbau koste voraussichtlich zwischen 450.000 und 500.000 Euro.
- Das Parkhaus müsse werktags von 6 bis 20 Uhr den Besitzern der TU-Mobilitätskarte zur Verfügung stehen.
- Das Parkhaus würde planmäßig erst im Jahr 2018 / 2019 saniert.
- In unmittelbarer Nachbarschaft wird ein neues TU-Gebäude gebaut, durch das voraussichtlich weitere Parkplätze genutzt werden. Es soll erst abgewartet werden, wie viele Parkplätze das sein werden. (Der Bau hat noch gar nicht begonnen..)
- Die Stellplatzsatzung schreibt vor, dass die Stellplätze rund um die Uhr für die TU vorgehalten werden müssen.
Argumente für die öffentliche Nutzung, vorgetragen von zwei Gastronomen aus dem Martinsviertel:
- Die Umbaukosten würden sich durch die Parkgebühren refinanzieren: „Wenn monatlich nur 1.200 Euro durch Anmietungen eingenommen werden, sind das 14.400 EUR im Jahr und 360.000 EUR in 25 Jahren.“
- Das Parkhaus sei nicht ausgelastet: „Von den 450 Stellplätzen würden nur 250 bis 270 genutzt. Von Freitag 15 Uhr bis Montag 7.30 Uhr gebe es 70 Prozent Leerstand. „
- Einfahrt ins Parkhaus Mo-Fr, gezählt Herbst 2015:
5:00 – 6:30 Uhr < 10 Fahrzeuge
6:30 – 7:45 Uhr 76 Fahrzeuge
7:45 – 8:45 Uhr 62 Fahrzeuge
8:45 – 10:00 Uhr 108 Fahrzeuge
10:00-11:00 Uhr 13 Fahrzeuge
Lage des Parkhauses im Martinsviertel.
In anderen Städten wurde die Stellplatzsatzung so geändert, dass nachts eine andere Nutzung möglich ist:
Stadt Germering (von 2013):
§4 (4) .. Die Stellplätze müssen innerhalb der Betriebszeit benutzbar sein. ..
Zum Vergleich die alte Satzung von 1994. Dort war der Satz noch nicht enthalten.
Stadt Radeburg (von 1994):
§6 (5) .. Unter Beachtung der terretorialen Lage und der Sicherheitskriterien sind nach Geschäfts- und Betriebszeiten die Stellflächen für die allgemeine Nutzung zur Verfügung zu stellen.