Schwarzfahren kostet ab 1. August 60 Euro. Vorher hat es 15 Jahre lang 40 EUR gekostet. (RMV)
Falschparken wird aber nicht teurer. Mit nur 15-35 Euro ist man dabei. (Bußgeldkatalog)
Die Grüne Bundestagsfraktion hat dazu einige Fragen an die Bundesregierung gestellt (Drucksache 18/5358). Die Antworten der Bundesregierung (Drucksache 18/5561 vom 15.7.15) sind gekürzt beigefügt:
Frage:
Hält die Bundesregierung die im europäischen Vergleich vergleichsweise niedrigen Bußgelder für Parken auf dem Geh- und Radweg, in „zweiter Reihe“ und auf Behindertenparkplätzen noch für angemessen, um eine Verhaltensänderung zu erreichen? Wenn ja, wie will die Bundesregierung dann die Einhaltung der Verkehrsregeln in diesem Bereich verbessern?Antwort:
Die Bemessung der Regelbußgeldsätze .. berücksichtigt zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit eine Abstufung der Geldbußen für die verschiedenen im Straßenverkehr auftretenden Verstöße.
Maßgebliche Kriterien sind der Vorwurf, der den Täter trifft, und das Gefahrenpotenzial, das die jeweilige Tat hervorruft.Frage:
Wie bewertet die Bundesregierung die Anpassung des erhöhten Beförderungsentgelts („Schwarzfahren“), bei dem ausdrücklich auch auf Abschreckung gesetzt wird, im Kontext der jetzigen Höhe der Bußgelder für Falschparken?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die Allgemeinheit durch „Schwarzfahrer“ mehr geschädigt wird als durch Falschparker, die Radfahrer, Fußgänger und Kfz-Fahrer gefährden oder behindern?Antwort:
Bei einem erhöhten Beförderungsentgelt handelt es sich nicht um eine Geldbuße im Sinne einer verwaltungsrechtlichen Sanktion für eine Ordnungswidrigkeit, sondern – nach herrschender Meinung – um eine Vertragsstrafe. Es ist daher, insbesondere hinsichtlich seiner Bemessung, nicht vergleichbar mit der Zumessung von Geldbußen für ParkverstößeFrage:
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die derzeitige Höhe der Bußgelder für das Falschparken mit der Gefährdung und Behinderung Dritter ausreichend hoch ist?
Wenn ja, wie will die Bundesregierung dann die Einhaltung der Verkehrsregeln in diesem Bereich verbessern?Antwort:
Siehe Antwort auf die erste Frage.Frage:
Hält die Bundesregierung die Bußgeldhöhe für einen fehlenden „dB-Eater“ (demontierte „Dezibel-Killer“) bei einem Motorrad für angemessen angesichts der Tatsache, dass der Lärm von vielen Motorrädern als sehr belästigend empfunden wird und Fachleute davon ausgehen, dass rund 30 Prozent aller Motorräder dahingehend manipuliert werden, dass sie höhere Fahrgeräusche erzeugen (www.motorradlaerm.de/sachinformationen/technische-manipulation/) und außerdem Kontrollen nur mit sehr hohem Aufwand möglich sind?Antwort:
Das BMVI hat sich auf der Verkehrsministerkonferenz im Herbst 2011 für verstärkte Kontrollen der Geräuschemissionen bei Motorrädern durch die Länder eingesetzt. Der Antrag hat keine Unterstützung gefunden.
Zeitungsartikel zum Thema:
http://www.derwesten.de/politik/gruene-fordern-deutlich-hoeheres-bussgeld-fuer-falschparker-id10876190.html