Schutzstreifen ohne Abstand zu parkenden Fahrzeugen

An vielen Straßen sind Schutzstreifen markiert, um Radfahrer sicher zu führen.

Gemäß der „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ muss zwischen dem Schutzstreifen und parkenden Fahrzeugen ein Sicherheitsraum von 50 cm eingehalten werden (mindestens 25 cm).

Schutzstreifen
Quelle: ADFC

Bei der Planung der Markierung wird dies jedoch häufig übersehen.

Hier zwei Beispiele aus der Dieburger Straße in Darmstadt und aus Mainz.

Schutzstreifen Dieburger Str
Schutzstreifen an der Dieburger Straße in Darmstadt. Es gibt keinen Sicherheitsraum zu parkenden Fahrzeugen.
Schutzstreifen Mainz
Schutzstreifen an einer Straße in Mainz. Es gibt keinen Sicherheitsraum zu parkenden Fahrzeugen.
Schutzstreifen ohne Schutzfunktion für Radfahrer auf der L3103 in Jugenheim an der Bergstraße
Schutzstreifen ohne Schutzfunktion für Radfahrer auf der L3103 in Jugenheim an der Bergstraße

Zu den verschiedenen Führungsformen für Radfahrer habe ich einen Blogeintrag erstellt.

Schutzstreifen sind nicht unumstritten, wie dieser Artikel zeigt.

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