
Quelle: OpenStreetMap
Die US-Army ist Ende 2008 aus Darmstadt abgezogen. Seitdem warten die von ihr genutzten Flächen auf ihre zivile Nutzung.
In diesem Artikel wird die Verkehrsplanung der Lincoln-Siedlung vorgestellt.
Inhalt
Rechtliche Grundlagen
Die Rahmenbedingungen werden durch einen Bebauungsplan festgelegt. Dieser war bis Februar 2015 in der Offenlage und wird derzeit erstellt.
Des Weiteren wird es einen ergänzenden städtebaulichen Vertrag geben.
Was in dem städtebaulichen Vertrag drinstehen soll, wurde im Juli 2014 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen (Vorlage 2014/0249). (Download PDF 18 Seiten)
Auch der Flächennutzungsplan muss angepasst werden.
+++ UPDATE 18.12.2015 +++
Die Stadtverordnetenversammlung hat den Bebauungsplan S25 (Vorlage 2015/0457), den Flächennutzungsplan (Vorlage 2015/0456) sowie den städtebaulichen Vertrag (Vorlage 2015/0455) am 15.12.2015 beschlossen.
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Eigentümer der Lincoln-Siedlung ist seit August 2014 die Bauverein AG bzw. deren 100%ige-Tochter BVD New Living (Website). Im Aufsichtsrat dieses kommunalen Wohnbauunternehmens sitzen Darmstädter Politiker.
Grundlage für den Bebauungsplan ist ein Rahmenplan. Dieser wurde im Juni 2011 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Der Rahmenplan basiert auf einer Bürgerbeteiligung, welche im August 2010 und Januar 2011 stattgefunden hat.
Die Stadt Darmstadt hat den Prozess der Konversion auf ihrer Webseite dokumentiert.
Welche Ziele wurden formuliert?
Auszüge aus dem Dokument „Zielsetzungen für den städtebaulichen Vertrag“
Präambel
Weiteres Planungsziel ist, durch ein innovatives Mobilitäts- und Erschließungskonzept die Mobilität ohne eigenes Auto komfortabel und wirtschaftlich attraktiv zu machen.
Die Lincoln-Siedlung soll Modellquartier sein für auto- und verkehrsreduziertes Wohnen mit den Schwerpunkten Mobilitätsmanagement, Stellplatzorganisation, flächendeckendes CarSharing und Elektromobilität.
Rahmenplanung/Entwicklungskonzept
Als Grundlage für die weitere Entwicklung und Planung der Lincoln-Siedlung gelten:
- die [..] Rahmenplanung Darmstadt Bessungen Süd [..] (Magistratsvorlage 2011/0202) [..]
- das [..] Konzept „Erhalt der Siedlungsstruktur für die Lincoln-Siedlung“ (Magistratsvorlage 2014/0004) [..]
- [..]
- der Flächenstrukturplan entspricht dem derzeitigen Diskussionsstand zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt [..] und bildet die prinzipielle Grundlage für die Erarbeitung des Bebauungsplans.
Ziele für die verkehrliche Entwicklung
Die Lincoln-Siedlung soll Modellquartier für auto- und verkehrsreduziertes Wohnen mit einem umfassenden Mobilitätsmanagementkonzept werden, das u.a. ein flächendeckendes CarSharing-Angebot sowie Angebote der Elektromobilität beinhaltet. Die Grundzüge des innovativen Mobilitäts-und Erschließungskonzeptes der Lincoln-Siedlung zielen darauf ab, den freiwilligen und bewussten Verzicht auf das eigene Auto komfortabel und ökonomisch attraktiv zu machen und Anreize sowie Unterstützung zur Entscheidung für einen Verzicht und ein alternatives Verkehrsverhalten zu schaffen. Eine Ausweisung von explizit autofreien Teilbereichen ist derzeit nicht vorgesehen.
Grundlage des Verkehrs- und Mobilitätskonzept bilden die in der Rahmenplanung Darmstadt Bessungen Süd (Mai 2011) formulierten Grundsätze.
Durch die Stärkung der Verkehrsmittel des Umweltverbunds (Fuß- und Radverkehr, Öffentlicher Nahverkehr) und der Implementierung von vertretbaren, aber wirksamen Restriktionen für den ruhenden und fließenden Autoverkehr können die Kosten bei der Wohnungsherstellung sowie die Lebenshaltungskosten der zukünftigen Bewohner sowie das Verkehrsaufkommen des motorisierten Individualverkehrs mit seinen negativen Begleiterscheinungen (Luft, Lärm, Flächeninanspruchnahme) reduziert werden.
Die Vorhabenträgerin bzw. die zukünftigen Eigentümer / Bewohner beteiligen sich an der Konkretisierung, Umsetzung und Weiterentwicklung des Mobilitätsmanagementkonzeptes, wobei auf vorhandene regionale Konzepte zugegriffen werden soll, die in Folge auch auf die Gesamtstadt Darmstadt und die Region Rhein Main übertragbar sein sollen.
Mobilitätsmanagement
Mit der im Vorfeld zu erstellenden Infrastrukturplanung (gute ÖPNV- und Radverkehrsverbindungen, Parkraum-, Stellplatz- und flächendeckendes CarSharing-Konzept) werden die Grundlagen für ein umfassendes Mobilitätsmanagement geschaffen. Über die Maßnahmen des Mobilitätsmanagements werden Informationen über spezielle Mobilitätsangebote für ein multimodales Verkehrsverhalten schnell und effizient zugänglich gemacht und die Bereitschaft zur Veränderung der Mobilitätsgewohnheiten gestärkt.
Es geht um passgenaue Angebote für unterschiedliche Mobilitätsbedürfnisse. Durch Verknüpfung aller Verkehrsmittel kann Multimobilität gefördert werden, die auf die Verzahnung bestehender Mobilitätsangebote setzt.
Die Vorhabenträgerin sowie die zukünftigen Eigentümer / Mieter haben sich gemeinsam mit der Stadt und weiteren Akteuren des Mobilitätsmanagements an der Konzeptentwicklung zu beteiligen und Angebote, wie Anreizsysteme (z.B. Mobilitätskarte, Leihfahrräder etc.), Organisations- und Informationsmodelle mitzuentwickeln und umzusetzen.
Mobilitätszentrale bzw. Mobilitätsstationen
Um die Angebote und die damit verbundene Dienstleistungen sicher zu stellen, werden Räume und Flächen benötigt die am Quartiersplatz in einer Mobilitätszentrale und an mindestens einer weiteren Anlaufstelle (Mobilitätsstation) im Quartier unter Maßgabe einer wirtschaftlichen Kostenträgerschaft angeboten werden. Hier soll zum einen Mobilitätsberatung stattfinden, d.h. Fragen zur Mobilität geklärt werden, sowie zum anderen verschiedene Mobilitätsarten vorgehalten werden, wie z.B. Lastenfahrräder, CarSharing etc.. Eine enge Verzahnung mit einem Quartiersmanagement ist sinnvoll und anzustreben. Das Betreiberkonzept entwickelt die Vorhabenträgerin gemeinsam mit der Stadt Darmstadt im Rahmen eines Pilotprojektes.
CarSharing
Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, im Rahmen des Mobilitätskonzeptes eine hohe CarSharing-Erschließungsqualität anzubieten. Die Stellplätze sind auf den 0,2 Stellplätzen / WE in unmittelbarer Gebäudenähe auf den Baufeldern sowie an den Mobilitätsstationen unterzubringen.
Mit Fertigstellung der ersten Gebäude sind bereits die ersten CarSharing-Stationen zu etablieren.
Elektromobilität
Die Lincoln-Siedlung soll durch eine auf die neuen Technologien abgestimmte Infrastruktur für Kommunikation und Mobilität als Pilotprojekt für andere Quartiere gelten und die in der Region bereits vorhandenen Ansätze ergänzen. Es ist Ziel, eine nachhaltige, elektromobile Vernetzung von unterschiedlichen Elektrofahrzeugen und Elektro-Zweirädern aufzubauen. Die Kombination von CarSharing und Elektromobilität soll noch stärker zu einer umweltverträglichen Gebietsentwicklung beitragen.
Elektromobilität soll in Form von Ladestationen, CarSharing-Fahrzeugen und dem Verleih von Elektrofahrrädern (z.B. Lastenfahrräder) im Gebiet gefördert werden. Entsprechende Förderanträge können in Zusammenarbeit mit der Stadt gestellt werden bzw. sind bereits in Bearbeitung.
Die Vorhabenträgerin beteiligt sich gemeinsam mit der Stadt und weiteren Netzwerkpartnern der Elektromobilität an zu entwickelnden Konzepten inkl. Betriebs- und Organisationsmodell.
Parkierung
Die Hessische Bauordnung ermöglicht den Gemeinden durch Festlegung einer Satzung „… die Einschränkung der Herstellung von notwendigen oder nicht notwendigen Garagen oder Stellplätzen, soweit Gründe des Verkehrs oder städtebauliche Gründe dies erfordern“ (§ 44, Absatz 1, Nr. 5 HBO). Von dieser Möglichkeit soll bei der Entwicklung der Lincoln-Siedlung Gebrauch gemacht werden, da die Voraussetzungen besonderer Maßnahmen durch das Mobilitäts- und Verkehrskonzept geschaffen werden.
Beabsichtigt ist eine Einschränkung auf maximal 0,7 Stellplätze / Wohneinheit (WE). Der Hauptanteil des ruhenden Verkehrs (0,5 Stellplätze / WE sowie Stellplätze für Beschäftigte) sind dezentral in größeren Parkierungsanlagen auf den Baufeldern am Quartiersrand unterzubringen (Festlegung im Bebauungsplan). Der verbleibende Anteil (0,2 Stellplätze / WE) ist auf den Grundstücken der zukünftigen Eigentümer – mit Vorrang für mobilitätseingeschränkte Personen und CarSharing-Fahrzeuge – zu platzieren.
Die Einstellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 04.05.2009 erlaubt darüber hinaus „… die Aussetzung der Pflicht zur Herstellung notwendiger Stellplätze, solange und soweit nachweislich kein Bedarf an Stellplätzen für Kraftfahrzeuge besteht. Kein Bedarf besteht, solange sichergestellt ist, dass die zur Nutzung des Grundstücks Berechtigten im Umkreis von 750 m, gemessen von den Grenzen des Bebauungsplangebietes, kein Kraftfahrzeug dauerhaft nutzen.“ Auch von dieser Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden.
Vorstellbar ist, dass zunächst nur ein Teil der Stellplätze hergestellt wird und ein Teil der Parkierungsanlagen bei Bedarf z.B. modulartig erweitert werden. Diese Vorhalteflächen können bis zur Inanspruchnahme als Grün- oder Freiflächen genutzt werden.
Die Zahl der Kfz-Parkstände im öffentlichen Straßenraum ist auf ein vertretbares Mindestmaß zu begrenzen und zu bewirtschaften. Ein Ausweichen der Bewohner auf Nachbarquartiere zur Umgehung der Parkregelungen ist aufgrund der Ortslage des Quartiers ebenfalls nicht zu erwarten (Verdrängungseffekt). Somit sind für in der Lincoln-Siedlung optimale Voraussetzung für die Umsetzung eines autoarmen Quartiers gegeben.
Die übliche Verpflichtung zur Stellplatzherstellung bzw. die Verknüpfung der Kosten von Wohnen und Stellplatz sollen in der Lincoln-Siedlung in Form eines Pilotprojektes entkoppelt werden.
Autofreie Haushalte müssen keinen Stellplatz erwerben, Haushalte mit Fahrzeugen müssen die Kosten für ihren Stellplatz einrechnen.Die Stadt entwickelt gemeinsam mit der Vorhabenträgerin ein entsprechendes Herstellungs- und Betreiberkonzept für die Parkierungsanlagen.
Innere Erschließung
Zur Stärkung der Nahmobilität ist ein engmaschiges Fuß-/Radwegenetz mit Zentrum am Quartiersplatz und Anschluss an die stadtweiten Verbindungen auszubilden. Es erschließt das Wohngebiet teilweise unabhängig vom motorisierten Individualverkehr.
Die MIV-Erschließung des Quartiers erfolgt nach derzeitiger Vorplanung äußerst sparsam durch eine Nord-Süd-gerichtete, zweifach gebrochene Erschließungsachse mit den erforderlichen Verbindungen zu den Anschlusspunkten. Von den Erschließungsstraßen zweigen wenige Wohn- bzw. Anliegerstraßen ab, die die Anfahrbarkeit (Anlieferung) aller Gebäude und Plätze auch mit dem Kfz sicherstellen.
Alle Straßen sind als Zwei-Richtungsstraßen sowie Tempo-30-Zonen bzw. als verkehrsberuhigter Bereich auszubilden. Die Verlangsamung des Autoverkehrs trägt zur Verkehrsberuhigung bei und ermöglicht die konsequente Führung des Radverkehrs im Mischverkehr auf der Fahrbahn. Zur Verkehrsberuhigung bzw. zur Verhinderung möglichen Schleichverkehrs sind weitere Maßnahmen, wie z.B. Engstellen im Straßennetz, vorzusehen.
Der Radverkehr muss im Viertel immer allgegenwärtig sein. Öffentliche Fahrradabstellplätze sind witterungsgeschützt und mit Rahmenanschlussmöglichkeiten an allen wichtigen Zielen und Einrichtungen anzubieten.
Bei den privaten Fahrradabstellplätzen ist eine komfortable Unterbringung sowie eine leichte Zugänglichkeit (Rampen) in bzw. an den Wohngebäuden zu gewährleisten. Die Planung bzw. Ausführung hat unter Beachtung des Leitfadens der Stadt Darmstadt (in Arbeit, 2014) zu erfolgen.
Was wurde in der Bürgerbeteiligung gefordert?

Bild: Martin Huth
Bei der Planungswerkstatt im August 2010 wurden von Bürgern folgende Forderungen zum Thema Mobilität gestellt (Quelle, S. 9):
Kernbotschaften
- Pkw: bedingt, quartiersbezogen, kein Durchgangsverkehr
- Kfz Alternativen ist der Vorzug zu geben: Barrierefreiheit ist wichtig
- Umweltverbund: unbedingt, komfortabel, Priorität (alle Richtungen)
- Vorrang für den Umweltverbund und neuen Mobilitätsformen/ Verkehrslenkung
- ÖPNV fördern (Straßenbahnlinie verlängern bis Heinrich-Delp-Straße, Quartiersbus)
- Normativer Rahmen/ zeitlicher Ablauf der Entwicklung berücksichtigen
- Sammelparkplätze, keine Grünflächen und Kleingärten für die Anbindung an Karlsruher Straße opfern
- Bürgerbeteiligungen durchführen
Welche Lösungsmöglichkeiten sehen
Sie?
- Straßen als Aufenthaltsräume ansehen
- Im Kasernengebiet Tempo 30 Zonen auch für
Zufahrtsstraßen ausweisen- Stellplätze für Carsharing vorsehen
- Elektrofahrräder zum Verleih anbieten
- Spielstraßen einrichten
- …
…was ist sonst noch wichtig?
- Sammelstellplätze am Quartiersrand mehrheitlich gewünscht, individuelle Stellplätze sollen punktuell möglich sein
- Stellplatzsatzung zur Reduzierung der Mindeststellplatzanzahl anpassen
- …
Wie wurde die Bürgerbeteiligung umgesetzt?
Bereits in der zweiten Planungswerkstatt wurde ein Mobilitätskonzept (PDF) präsentiert, welches auf den Bürger-Forderungen basiert. Es wurde vom Büro Stete Planung entworfen.

Quelle: Stete Planung
Was steht im Rahmenplan?
Im Rahmenplan ist das Mobilitätskonzept weiterentwickelt worden (PDF, S. 56).
Auszüge zum Ruhenden Kfz-Verkehr (F2.4):
Die angestrebte Entwicklung der Konversionsflächen zu einem verkehrlich nachhaltigen Quartier soll attraktive Angebote zur Nutzung der Verkehrsmittel des Umweltverbunds (ÖPNV, Fuß- und Radverkehr) bereithalten, diese entsprechend vermarkten und zumindest eine Chancengleichheit zwischen dem Umweltverbund und dem Kfz durch entsprechende Organisation und Steuerung schaffen. Damit sollen Verhaltensroutinen aufgeweicht und ein umweltfreundliches Verkehrsverhalten erzielt werden.
Die beschriebenen umfassenden Verkehrsangebote im ÖPNV, Fuß- und Radverkehr werden dabei ergänzt durch eine Zurücknahme und Reduzierung der Angebote für den Kfz-Verkehr. Dies gilt insbesondere für den ruhenden motorisierten Individualverkehr.
[..] Für Wohnnutzung wird eine Anzahl von 0,7 Stellplätzen/ Wohneinheit empfohlen, die Reduktion der Anzahl herzustellender Stellplätze für weitere Nutzungen ist festzulegen bzw. abzustimmen.
Auszüge zur Parkierung (F3.4):
Die angestrebte Gleichberechtigung der Verkehrsträger ÖPNV und MIV wird insbesondere dann erreicht, wenn der Weg zur Haltestelle nicht weiter ist als der Weg zum Parkplatz. Der ruhende Verkehrs soll daher nicht unmittelbar an den Hauseingängen, sondern in dezentral angeordneten Parkierungsanlagen (Parkhäuser oder Tiefgaragen) untergebracht werden, die vorzugsweise an den Einfahrten zum Quartier platziert werden. Damit wird der Kfz-Verkehr frühzeitig abgefangen und belastet nicht die quartiersinternen Straßen. Alle Gebäude und Wohnungen können zum Ein- und Ausladen angefahren werden, die Entfernungen zu den Parkierungsanlagen liegen bei maximal 200 m.
Die empfohlene Einschränkung zur Herstellung von Stellplätzen führt zu einer deutlichen Reduzierung des ruhenden Kfz-Verkehrs und bei den Kosten zur Herstellung der erforderlichen Parkierungsanlagen.

Quelle: Stadt Darmstadt
Was wurde am Rahmenplan überarbeitet?
Eine Überarbeitung des Rahmenplanes wurde im Jahr 2013 nötig, weil die Stadt sich nicht mit dem damaligen Eigentümer (BImA) einigen konnte.
Der Kompromiss sieht nun vor, dass mehr Gebäude erhalten bleiben.