Am 14. Dezember 2011 ist in der Frankfurter Rundschau und dem Darmstädter Echo ein Artikel zum Gehwegparken veröffentlicht worden. Zitate daraus:
„Der Dezernent [Rafael Reißer] hat die Kommunalpolizei und die Mitarbeiter des von der Stadt beauftragten Sicherheitsunternehmens Securitas angewiesen, während ihrer Streifen ein genaues Auge auf das Fahr- und Halteverbot in der City zu werfen. Bereits in der zurückliegenden Bürgerversammlung hatte der Christdemokrat angekündigt, gegen das Abstellen von Autos auf Fußgängern und Radfahrern vorbehaltenen Wegen vorgehen zu wollen.
„Radwege sind doch keine Parkstreifen. Dort zu halten und zu parken, so etwas geht nicht“, sagt Reißer.
Das sei eine Ordnungswidrigkeit. 15 Euro muss ein Autofahrer zahlen, wenn er erwischt wird. Wird zudem jemand behindert, wie dies im beschriebenen Beispiel der Fall war, sieht der Bußgeldkatalog 25 Euro vor. [..]
Ferdinand Derigs [Pressesprecher der Darmstädter Polizei] weist [..] darauf hin, dass es ein Irrglaube sei, es reiche aus, auf dem Gehweg so viel Platz zu lassen, damit noch ein Kinderwagen vorbei passe. „Wenn es nicht ein Verkehrszeichen erlaubt, sind Halten und Parken verboten. Egal wie viel Platz bleibt“, sagt Derigs. Der Unterschied: Passt kaum noch jemand vorbei, gilt es zudem als Behinderung und wird teurer.“
Am 28. Januar 2012 gibt es einen weiteren Artikel im Darmstädter Echo. Zitate daraus:
„[.. Zur] Überwachung des ruhenden Verkehrs [in Darmstadt arbeitet] die Polizei mit 39 Kollegen [..]. Unterstützt wird diese Arbeit von vier Personen des Sicherheitsdienstes Securitas. Während die Innenstadt mit solchen Kontrollen gut abgedeckt ist, werden die Außenbezirke auf Hinweis kontrolliert. Oder dann, wenn die Pkw-Streife vor Ort ist. Kontrolliert wird von Montag bis Freitag in der Zeit von sechs bis 24 Uhr. Am Samstag sind die Zeiten kürzer, am Sonntag wird in der Regel gar nichts notiert.
„Im vergangenen Jahr wurden drei Stellen nicht nachbesetzt.“ [..]
Ordnungsdezernent Rafael Reißer (CDU) kennt die Personalnot und verspricht, die freien Stellen „peu à peu“ nachzubesetzen. 2012 werde ein Sicherheitskonzept für Darmstadt erstellt und dabei auch das Thema „ruhender Verkehr“ berücksichtigt.
Rafael Reißer war es auch, der Mitte Dezember ankündigte, man werde hart durchgreifen bei parkenden Autos auf Geh- und Radwegen. Eine Ansage, die den Kommunalpolizisten nicht ganz realistisch erscheint. Die Rechtslage ist zwar eindeutig. „Aber wenn wir das mitten in Alt-Bessungen verbieten, gibt es keine Parkplätze mehr“, sagt Vay. Gestern relativierte Reißer seine Aussage gegenüber dem ECHO. Man müsse einen verträglichen Weg finden, im Klartext: Wer Verkehrsteilnehmern nicht komplett die Spur versperrt, wird geduldet. [..]
In der Realität geht zum Beispiel Rosalinde Vay mit ihrem Kollegen Markus Kuhlig durch die Grafen- und Adelungstraße und drückt ein Auge zu.“
In der Frankfurter Rundschau schreibt Peter Burmeister am 8. Februar ’12 diesen Leserbrief:
„Da stellt man sich ernsthaft die Frage, wie die Rechtslage ist, wenn Autofahrer ihre Fahrzeuge mit zwei Rädern auf dem Gehweg parken! Genauso gut könnte man sich fragen, ob es erlaubt ist auf der Autobahn spazieren zu gehen. Dies ist keine rechtliche „Grauzone“, sondern eindeutig verboten. Es widerspricht schlichtweg der StVO, die dies nur erlaubt, wenn es durch entsprechende Schilder gekennzeichnet ist.
Die Tatsache, dass solche Vergehen nicht geahndet werden, führt nicht dazu, dass sie nun stillschweigend erlaubt sind. Die Polizei und Ordnungsämter haben zwischenzeitlich vor diesem Problem regelrecht kapituliert.
Was ist das Ergebnis dieses „Geduldeten Falschparkens“? Es fehlt jegliches Unrechtsbewusstsein und man empört sich, sollte tatsächlich mal kontrolliert werden. Auf der Strecke bleiben Kinder, ältere Menschen und der ganz normale Bürger, der oft auf die Fahrbahn ausweichen muss, um seiner Wege zu gehen.“