Das Bundesverwaltungsgericht urteilte im September 2013, dass das bestehende LKW-Durchfahrtsverbot (nachts generell, tags mit Ausnahme für Lieferverkehr in den benachbarten Landkreisen) weiterhin zulässig ist, wenn eine Umweltzone eingerichtet wird.
Damit ist laut der Verkehrsdezernentin Brigitte Lindscheid die Umweltzone einen Schritt näher gerückt. Sie denkt an eine große Umweltzone, die auch die Städte Mainz, Wiesbaden, Frankfurt und Offenbach umfasst.
Hintergrund ist eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Stadt Darmstadt. Die DUH wollte klagen, weil die im Luftreinhalteplan und seiner Fortschreibung beschriebenen Maßnahmen nicht dazu geführt haben, dass die Stickoxid-Grenzwerte an der Luftmeßstation Darmstadt-Hügelstraße eingehalten werden.
Das BVerwG hat nun letztinstanzlich entschieden, dass die DUH bzw. generell Umweltverbände klagen dürfen, wenn Kommunen Maßnahmen bezüglich des EU-Umweltrechtes unterlassen.
Zitat des DUH-Bundesgeschäftsführers:
„Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein großer Erfolg für alle Bürgerinnen und Bürger, die sich in diesem Land für eine intakte Umwelt einsetzen. Und sie ist eine Ohrfeige für die schwarz-gelbe Bundesregierung, die ihrer Verpflichtung zur Schaffung umfassender Klagerechte im Umweltrecht nicht nachgekommen ist.„
Aktenzeichen: BVerwG 7 C 21.12