Archiv der Kategorie: Flächenverbrauch

Breiter Radfahrstreifen für die Landgraf-Georg-Straße

Die Landgraf-Georg-Straße ist eine stark befahrene Hauptverkehrsstraße in Darmstadt und „die“ östliche Ausfallstraße. Sie hatte zwei Fahrstreifen je Richtung, dazu eine Busspur, und Teil der Bundesstraße 26.

Anfang August 2020 wurde die Straße stadtauswärts umgestaltet: Der untermaßige Bordsteinradweg wurde dem Radweg zugeschlagen, der Parkstreifen sowie der wurde zu einem Radweg ummarkiert, zum Schutz wurden Fahrradbügel und Baken montiert.

Die entsprechende Planung wurde mit Vorlage 2020-0143 vom Magistrat und der Rahmenplan mit Vorlage 2020-0184 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Querschnitt nach der Flächen-Neuaufteilung. Quelle: Anlage 3 der Magistratsvorlage.

Es gab keine bauliche Umgestaltung, sondern lediglich Markierungsarbeiten und Einbau von Elementen.

Videobefahrung:

Im Folgenden zitiere ich die Begründung zur Magistratsvorlage:

Ausgangslage:

Die Landgraf-Georg-Straße zwischen Holzstraße und Teichhausstraße ist eine wichtige Hauptverkehrsstraße und für den Radverkehr eine wichtige Verbindungsstrecke aus der Innenstadt in den Darmstädter Osten. Der bestehende bauliche Radweg entspricht allerdings nicht den gültigen Regelwerken und nicht den Anforderungen der beschlossenen Radstrategie (Vorlagen Nr. 2019/0157). Die Radverkehrsanlage ist deutlich zu schmal und hat keinen Sicherheitstrennstreifen zu den angrenzenden Parkständen. Dadurch werden Radfahrende beim unachtsamen Öffnen von Autotüren gefährdet. Außerdem ist der angrenzende Gehweg im Bereich der Gastronomiezeile für die Zahl der zu Fuß Gehenden und die vorhandene Außengastronomie zu schmal. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse weichen zu Fuß Gehende auf den Radweg aus, wodurch es zu Konflikte mit dem Radverkehr kommt. Durch die mangelhafte Infrastruktur werden folglich verschiedene Gefahrenpunkte, insbesondere für die besonders schutzwürdigen Verkehrsteilnehmenden (Fuß- und Radverkehr), hervorgerufen.

Im Oktober 2019 wurde die Fahrbahndecke stadtauswärts zwischen Holzstraße und Teichhausstraße saniert. Aus diesem Anlass wurde die Möglichkeit geprüft, die oben genannte Situation zu verbessern. Nach der Sanierung wurde der Bestand deshalb mit einer leicht wieder entfernbaren Folie markiert. Die vorliegende Planung bietet die Möglichkeit mittels Markierung und Beschilderung eine zeitnahe und kostengünstige Verbesserung zu erreichen.

Grundzüge der Planung:

Die Planung sieht vor, den Radverkehr auf Fahrbahnniveau zu verlegen und separiert zu führen. Der ehemals bauliche Radweg soll als Gehweg genutzt werden, wodurch der Fußverkehr deutlich mehr Platz erhält und die Aufenthaltsqualität gestärkt wird. Auf der Strecke zwischen den Knotenpunkten wird der Kraftfahrzeugverkehr zukünftig auf einem, statt auf zwei Fahrstreifen geführt. Die angrenzenden Kreuzungen Landgraf-Georg- Straße/Holzstraße und Landgraf-Georg-Straße/Teichhausstraße verbleiben größtenteils im Bestand.

Planung: Die Gesamtmaßnahme basiert auf der Möglichkeit, den Kfz-Verkehr auf der Strecke mit nur einem Fahrstreifen abzuwickeln. Die Verkehrsbelastung auf der Landgraf-Georg-Straße stadtauswärts ergibt sich maßgeblich aus den aus der Holzstraße in die Landgraf-Georg- Straße einbiegenden Kraftfahrzeugen. Da dort im Bestand nur auf einem Fahrstreifen abgebogen wird, wird im nachfolgenden Streckenabschnitt ebenfalls lediglich ein Fahrstreifen benötigt. Die Richtlinien sehen bei der dortigen Verkehrsbelastung ebenfalls nur einen Fahrstreifen vor. Davon ausgehend wurde an mehreren repräsentativen Tagen eine Verkehrsbeobachtung vorgenommen. Diese bestätigte die Machbarkeit einer einstreifigen Kfz-Führung.

Der Radstreifen erhält eine nutzbare Breite von 2,30 Meter bzw. 2,40 Meter, was ein Nebeneinander fahren oder Überholen zweier Radfahrenden ermöglicht. Der Radverkehr wird soweit möglich vom ruhenden und fließenden Kfz-Verkehr durch einen Sicherheitstrennstreifen und bauliche Elemente getrennt, sodass eine sichere und attraktive Radführung entsteht.

Wie auch im Bestand fährt der ÖPNV in der Planung stadtauswärts gemeinsam mit dem Kfz- Verkehr auf einem Fahrstreifen. Auf der Höhe Jugendstilbad wechselt der ÖPNV dann auf den separaten Busfahrstreifen, der sich in der Mitte der Straße befindet. Die Fahrstreifenanzahl im Zulauf zur Kreuzung Teichhaustraße verbleibt wie im Bestand. Der Kfz-Verkehr kann folglich weiterhin problemlos abfließen, weshalb keine Beeinträchtigungen für den ÖNPV zu erwarten sind. Der Busfahrstreifen stadteinwärts wird nicht verändert. Ein zukünftiger Ausbau der Haltestelle Jugendstilbad wird durch die vorliegende Maßnahme nicht behindert. Die Pausenplätze der Linienbusse in Höhe des Jugendstilbades sind betrieblich weiterhin für zwei Gelenkbusse erforderlich und wurden in der Planung berücksichtigt.

In Höhe der Merckstraße wird neben der bestehenden Fußgängermittelinsel eine Querungshilfe für den Radverkehr vorgesehen. Das trägt dem Querungsbedarf in Nord-Süd- Relation an dieser Stelle Rechnung. Durch diese Maßnahme wird zugleich die Breite der Fußgängermittelinseln erhöht. Durch die Fahrstreifenreduktion auf der südlichen Seite müssen nicht mehr zwei Kfz-Fahrstreifen wie im Bestand, sondern nur noch ein Kfz- Fahrstreifen gequert werden. Die Querung der Landgraf-Georg-Straße wird damit auch für Fußgänger sicherer und bequemer.

Die anliegenden Geschäfte und Gastronomiebetriebe wurden bezüglich ihrer Anlieferung befragt. Die Mehrheit wird derzeit über den parallel verlaufenden Würthweg beliefert. Somit hat die vorliegende Planung darauf keinen Einfluss. Lediglich vier Gastronomiebetriebe in Höhe der Kaplaneigasse werden von der Landgraf-Georg-Straße aus beliefert. Aus diesem Grund soll in diesem Bereich eine Ladezone eingerichtet werden.

Im Bestand besteht das öffentliche Parkraumangebot entlang der Südseite der Straße aus 23 Kfz-Stellplätzen und einem Radständer für sechs Fahrräder. Motorradstellplätze sind nicht vorhanden. In der Planung wird das Angebot in 13 Kfz-Stellplätze, 29 Anlehnbügel für 58 Fahrräder und neun Motorradstellplätze verändert. Fünf an private Nutzer vermietete Kfz- Stellplätze auf öffentlichem Grund entfallen planungsbedingt. Die Kündigungen dazu wurden eingeleitet.

Unabhängig der vorliegenden Maßnahme wurde 2019 die Auslastung der Kfz- Parkmöglichkeiten im Quartier erhoben. Demnach bestehen ausreichend Parkreserven, insbesondere auf dem westlichen Mercksplatz. Die Parknachfrage des Radverkehrs verteilt sich auf die Gastronomiezeile, insbesondere in Höhe der Kaplaneigasse kommt es zu Nachfragespitzen, die das Angebot um ein vielfaches übersteigen.

Um den Straßenraum – etwa für das Heinerfest – flexibel nutzen zu können, werden alle Einbauten auf Fahrbahnniveau mit Bodenhülsen verbaut. Dadurch können die Einbauten bei Bedarf ohne großen Aufwand temporär entfernt werden.

Mit der Realisierung dieser Maßnahme können die Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr sowie die Aufenthaltsqualität im Straßenraum deutlich verbessert werden. Da nur mit Markierungen und kleineren Einbauten gearbeitet wird, kann die Maßnahme zügig umgesetzt werden.

Weitere Projekte:

In Zukunft soll der südliche Seitenbereich baulich angepasst werden. Eine entsprechende Umplanung muss dafür noch begonnen werden.

Der ehemalige bauliche Radweg ist durch einen leichten Höhenversprung vom Gehweg getrennt. Dieser soll entfernt und eine ebene Fläche geschaffen werden. Auch die Einmündung Kaplaneigasse könnte dann aufgepflastert werden. Da es sich dabei um eine umfangreichere Maßnahme handelt, soll diese im Rahmen eines separaten Projekts bearbeitet werden. Durch diese Trennung kann die vorliegende Planung ohne zeitliche Verzögerungen umgesetzt werden.

Die östlich angrenzende Kreuzung Landgraf-Georg-Straße/Teichhausstraße/Pützerstraße ist aktuell als Modellprojekt zum Umbau zu einer „Holländischen Kreuzung“ vorgesehen. Da in diesem Projekt der gesamte Kreuzungsbereich betrachtet und beplant werden soll, wurde dieser Bereich in der vorliegenden Maßnahme nicht angepasst.

Die Oberfläche des baulichen Radwegs auf der Straßenseite stadteinwärts soll voraussichtlich Ende 2020 saniert werden. Somit wird die Befahrbarkeit auch in der Gegenrichtung zeitnah verbessert. Diese Maßnahme verhindert keine zukünftige Überplanung der Radführung stadteinwärts.

Verkehrsversuch Neckarstraße – Videobefahrung

Die Neckarstraße ist eine stark befahrene Hauptverkehrsstraße mitten in Darmstadt.

Sie ist Teil der Bundesstraße 3 und Teil einer Nord-Süd-Achse durch Darmstadt. Sie hat zwei Fahrstreifen je Richtung.

Im Rahmen eines Verkehrsversuches wurde im Oktober 2020 ein Fahrstreifen je Richtung in einen Radverkehrsstreifen umgewandelt.

Der Verkehrsversuch soll mindestens 6 Monate laufen.

Videobefahrung vom 17. Oktober 2020:

Richtung Norden

Richtung Süden

Zum Vergleich eine Videobefahrung von Dezember 2015:

Richtung Norden

Richtung Süden

Gehwegparken – Vorbild Karlsruhe

Die Darmstädter Regelung zum Gehwegparken ist leider unterirdisch:

  • illegales Gehwegparken wird beliebig toleriert (vor allem bei „Parkdruck“)
  • legalisiertes Gehwegparken mit Restgehwegbreite 1,30 m wird von der Aufsichtsbehörde nicht beanstandet

Wie viel besser macht es da Karlsruhe:

Seit dem Jahr 2016 gibt es keine Duldungsregelung mehr, d.h. es gibt kein toleriertes illegales Gehwegparken mehr.
Statt dessen wurde die Bürgerschaft eingeladen, Straßenabschnitte zu benennen, an denen sie gerne legal auf dem Gehweg parken würde.

Dabei gibt es folgende Grundsätze:

  • Es muss hoher Parkdruck herrschen
  • Regel-Restgehwegbreite 2,50 m
  • Mindest-Restgehwegbreite 1,80 m
  • Absolutes Minimum: 1,60 m (darf auf keinen Fall unterschritten werden, Sicherheitsabstände sind nicht berücksichtigt)
  • Breite der Fahrgasse mind. 3,50 m
  • Breite der parkenden Kfz wird mit mind. 2,00 m angesetzt
  • mind. 50 cm des Gehwegs werden beparkt (d.h. bauliche Gehwegbreite mind. 2,10 .. 2,30 m)

Alternativ kann ein Gehweg aufgegeben werden unter folgenden Voraussetzungen:

  • Der Gehweg erschließt praktisch keine Hauszugänge exklusiv.
  • Auf der gegenüberliegenden Seite steht ein barrierefreier Gehweg zur Verfügung.
  • Belange besonders schutzwürdiger Menschen werden stark gewichtet.

An allen anderen Straßenabschnitten wird Gehwegparken nicht mehr toleriert.

Die Stadt Karlsruhe hat eine anschauliche Broschüre herausgegeben, in der die Maßnahme ausführlich erläutert wird. (auch hier verfügbar)

Momentan wurde die Maßnahme auf ca. 50% des Stadtgebiets durchgeführt, wie hier dargestellt ist:
https://www.karlsruhe.de/b3/verkehr/automobil/gehwegparken.de

Auf der Homepage der Stadt Karlsruhe sind Pläne veröffentlicht, an welchen Straßen auf dem Gehweg geparkt wird, und welche Maßnahmen vorgesehen sind:
https://www.karlsruhe.de/b3/verkehr/automobil/gehwegparken/pruefung.de

Beispielhaft hier die Pläne für KA-Durlach:

Anfang 2018 war ich in Karlsruhe und habe den Stadtteil Neureut abgefahren. Die vorgesehenen Maßnahmen wurden gut umgesetzt, an den Straßen ohne Markierungsarbeiten wurde allerdings geparkt wie immer.

Einen Pferdefuß gibt es allerdings: Die Stadt Karlsruhe hat angekündigt, dass es erst nach Abschluss der Gesamtmaßnahme Knöllchen fürs illegale Gehwegparken gibt, also frühestens Ende 2018.. (Quelle)

 

Verkehrsversuch Rheinstraße

Als Beitrag zur Diskussion über den Verkehrsversuch in der Rheinstraße habe ich einen Videomitschnitt hochgeladen:

Meine Einschätzung:

Die Kfz-Stellflächen sind beschildert mit „Parken verboten werktags 7-19 h“. Somit muss jederzeit mit einem Öffnen der Türen gerechnet werden. Ein Abstand von 1,50 m zu den Fahrzeugen ist Pflicht.

Ich glaube nicht, dass überholende Kfz den Abstand von 1,50 m zu Radfahrern einhalten können, wenn sie den korrekten Abstand zu den „haltenden“ Kfz einhalten.

Die meisten Kfz halten nicht, sondern parken. Somit wird hier öffentlicher Raum missbraucht. (und ist offensichtlich auch nicht erforderlich, oder gehen die Geschäfte ein, wenn nicht alle drei Minuten ein Parkplatz frei wird?)

-> Lösung: Haltestreifen entfernen, Protected Bike Lane mit 2,40 m Breite (Radentscheid-Forderung), alles gut.

*** Update 7.4.2018 ***

Die Stadt hat die Markierung um einen Schutzstreifen ergänzt, und den Gehweg zum Radfahren freigegeben. Video:

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Anwohner schlägt Parkverbot vor – Stadt will nicht

Unglaubliches passiert: Ein Anwohner des Komponistenviertels schlägt vor, dort ein Parkverbot einzurichten.

Begründung laut Artikel im Darmstädter Echo vom 27.9.2017: „Seiner Kenntnis und Inaugenscheinnahme nach hätten hier alle Anwesen Garagen- oder Carport-Abstellplätze.“

Eigentlich geht es im Artikel um den alten Baumbestand in der engen Straße „Im Emser“. Rechts parken Autos (illegal halb auf dem Gehweg), links stehen die Bäume („schätzungsweise bis zu 140 Jahre alt“). Laster streifen manchmal tiefhängende Äste.

Wie reagiert also die Stadtverwaltung auf diesen Impuls?

Zitat aus dem Artikel:

Für eine nicht gangbare Lösung hält die Stadt auch Rainer Kummes Vorschlag: „Es ist fraglich, ob es durch die Einrichtung einer Halteverbotszone in Zukunft nicht mehr zu Baumverletzungen kommen würde“, wird konstatiert, ohne das näher zu begründen.

Ein LKW-Durchfahrtsverbot soll nun die Situation lösen. Obwohl es um eine Anliegerstraße geht, in die LKWs nur reinfahren, wenn sie etwas für die Anwohner zu liefern haben (und dann bestimmt das Durchfahrtverbot ignorieren werden).

Warum will die Stadtverwaltung keine Parkverbote einrichten, sogar wenn die Bewohner selbst es wünschen?

Eine weitere Anekdote kann ich an dieser Stelle ergänzen: Ich habe Anfang des Jahres an die Straßenverkehrsbehörde geschrieben, dass Fußgänger den Gehweg nicht nutzen können, da dort illegal Fahrzeuge parken. Ich habe darum gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, welche die dauerhafte Nutzbarkeit des Gehwegs sicherstellen, z.B. ein Parkverbot einzurichten.

Antwort der Straßenverkehrsbehörde (vom 24.1.2017):

Nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (StVO) darf ein Haltverbot nur aus Gründen der Verkehrssicherheit, der Flüssigkeit des Verkehrs sowie für Belange des ÖPNV angeordnet werden.

Für weitere verkehrliche Maßnahmen Im Emser sieht die Straßenverkehrsbehörde ebenfalls keine Notwendigkeit, da auf der Westseite ein weiterer Gehweg vorhanden ist.

Na dann ist es ja gut, man kann ja noch auf der anderen Seite gehen (dort allerdings mit wassergebundener Decke, für Rollstuhlfahrer super zu nutzen..).

Gehwegparken im Woogsviertel wird weiter toleriert

Viele Gehwege im Woogsviertel werden als Parkplatz missbraucht. Dies ist illegal, doch die Stadtregierung schaut weg.

Dies soll sich so schnell nicht ändern: in der Magistratsvorlage 2017/0078 zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung im Kapellplatzviertel ist ein „Parkraumbewirtschaftungskonzept“ eines Verkehrsplanungsbüros beigefügt, in dem steht (S. 18):

Für das Woogsviertel soll zunächst keine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden. Stattdessen werden im Folgenden einige Einzelmaßnahmen empfohlen, mit denen zunächst begonnen werden kann. Nach Beginn der Parkraumbewirtschaftung im Kapellplatzviertel sollte die Situation im Woogsviertel beobachtet und das Thema Parkraumbewirtschaftung bei Bedarf angegangen werden.

(1) Kein Gehwegparken entlang der empfohlenen Schulwege

Um für Schulkinder den Weg zur Schule sicher zu gestalten, sollte auf den empfohlenen Schulwegen aus den Schulwegeplänen nicht auf den Gehwegen geparkt werden. Im Woogsviertel sind davon die Kiesstraße und die Soderstraße betroffen. Entlang dieser Straßen sollte das Parken am Straßenrand nur einseitig zugelassen werden. So können die Gehwege frei und die Straßen befahrbar bleiben.

(2) Umwandlung von Straßenzügen in verkehrsberuhigte Bereiche mit Umwandlung der Gehwege in Parkstreifen

Es wird vorgeschlagen, einige Straßenzüge im Woogsviertel in verkehrsberuhigte Bereiche umzuwandeln. Die Gehwege werden dabei in Parkstreifen umgewandelt. Die vorhandenen Grundstückszufahrten und Hauseingänge müssen dabei freigehalten werden. Beispielsweise die Wienerstraße und die Gervinusstraße kämen für diese Maßnahme in Frage, da hier nur eine geringe Anzahl an Parkplätzen wegfallen würde.

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Lindenhofstraße wird zur Flaniermeile

Der Magistrat hat eine Forderung aus dem Bürgerhaushalt 2016 in eine Planung umgesetzt: Die Lindenhofstraße soll zur Flaniermeile werden. In der Magistratsvorlage 2017/0078 zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung im Kapellplatzviertel steht:

Die Lindenhofstraße wird westlich der Mühlstraße als Fußgängerzone ausgewiesen, um den Anteil an erfolglosem Parksuchverkehr zu reduzieren und die Konflikte zwischen hohem Fußgängeraufkommen und Parksuchverkehr zu unterbinden. [..]

Zwischen der Mühlstraße und der Zufahrt des Mercksplatzes West wird die Lindenhofstraße als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, um diese Straße als Nahmobilitätsachse zwischen Innenstadt und den östlich gelegenen Quartieren aufzuwerten. Durch diese Veränderungen entfallen in der Lindenhofstraße westlich der Mühlstraße 12 bis 16 Stellplätze.

Ich freue mich sehr über diese Entwicklung, die möglicherweise auch durch die Aktionen des Aktionsbündnisses Verkehrswende beeinflusst wurde.

Die Stadtverordnetenversammlung hat der Vorlage am 11.5.2017 zugestimmt. Dagegen: SPD, FDP, UWIGA. Enthaltung: Die Linke.

Stand 21.9.2017: bisher keine Umsetzung des Beschlusses.
Stand 4.11.2017: Der Straßenabschnitt ist als verkehrsberuhigter Bereich beschildert und abgepollert.

Endlich Radfahrstreifen auf der Heidelberger Straße geplant

Die Heidelberger Straße in Darmstadt ist zwischen Hermannstraße und Landskronstraße für Radfahrer nicht gut zu befahren. Radverkehrsanlagen haben eine schlechte Qualität oder sind gar nicht vorhanden.

Das soll nun geändert werden: gemäß der Magistratsvorlage 2017/0060, im April 2017 vom Magistrat beschlossen, sollen beidseitig Radfahrstreifen eingerichtet werden. Die Planung wurde bereits 2012 begonnen, die Umsetzung soll nach den Sommerferien 2017 erfolgen. Endlich Radfahrstreifen auf der Heidelberger Straße geplant weiterlesen

Lastenräder zur Paketzustellung in Darmstadt

Lastenräder eigenen sich wunderbar zur Paketzustellung – das haben auch einige Paketdienstleister erkannt.

Die Firma GLS wird testweise von April bis Juni 2017 in der Fußgängerzone Darmstadts mit Lastenrad ausfahren. Als Depot dient ein LKW-Anhänger, der auf dem Marienplatz steht (500 m entfernt). Das Fahrrad steht in einem Interims-Depot, eine dauerhafte Lösung muss dafür noch gefunden werden.

Die eingeschränkten Lieferzeiten (bis 12 Uhr) gelten für das Lastenrad nicht. Dies könnte der wichtigste Anreiz für das Unternehmen sein.

Artikel im Darmstädter Echo vom 30. März 2017.

Auch in Frankfurt wird experimentiert – von DHL. Das eingesetzte vierrädrige Gefährt nennt sich „Cubicycle“. (Blogartikel)

Ich wünsche mir von der Stadt Darmstadt, dass bei der Bebauung innenstadtnaher Flächen die Möglichkeit eines Lastenrad-Zwischen-Depots mit bedacht wird. Der Bundesverband der Paket- und Express-Logistik hat eine Studie veröffentlicht, welche Kriterien bei einem solchen Depot zu beachten sind.

Eine weitere Idee ist das Zusammenlegen der Zustellung verschiedener Dienstleister, wie es im Klimaschutzkonzepts der Stadt Darmstadt dargestellt ist. (#80: Aufbau eines City-Logistik-Systems für die Versorgung der Innenstadt)

— Update 12.1.2018 —
Die wissenschaftliche Begleituntersuchung hat ergeben, dass das Experiment erfolgreich war.

Zitat aus dem Echo-Artikel: “ Obwohl der Fahrradzusteller ortsfremd war, lieferte er in der Fußgängerzone/Innenstadt die Pakete schneller aus als die Kollegen im Transporter.“

http://www.echo-online.de/lokales/darmstadt/positive-bilanz-des-pilotprojekts-mit-paketzusteller–umstellung-auf-e-bikes-lohnt-sich-aber-ein-stellplatz-fehlt_18447079.htm

Martinsviertel Ost: Verbesserungen für den Fußverkehr geplant

Zwei Magistratsvorlagen sollen die Situation für Fußgänger im östlichen Martinsviertel verbessern. In beiden Vorlagen geht es um die Neugestaltung von Knotenpunkten.

*** Update 10.11.2017 ***
Der Start der Bauarbeiten ist für 27.11.2017 angekündigt. Sie sollen ca. 10 Wochen dauern.
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Bei Vorlage 2016/0274 geht es um

  • Gutenbergstraße / Lichtenbergstraße
  • Gutenbergstraße / Taunusstraße
  • Kittlerstraße / Hohler Weg

Bei Vorlage 2016/0285 geht es um

  • Kranichsteiner Straße / Liebfrauenstraße / Kittlerstraße

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Auto-Mitfahrangebote in Da-Di

Wer alleine Auto fährt, verbraucht viel Platz und hat einen hohen Schadstoffausstoß. Und natürlich muss man die Kosten alleine tragen.

Es spricht also vieles dafür, die vier freien Couch-Plätze im eigenen Auto mit Mitfahrern zu besetzen.

Es gibt zwei Initiativen, welche in Darmstadt und im Odenwaldkreis aktiv sind: Auto-Mitfahrangebote in Da-Di weiterlesen

Neue Parkregelung in Kranichstein K6

Im Wohngebiet K 6.1 in Darmstadt-Kranichstein gilt ab sofort (Juli 2016) eine neue Parkregelung.

Bisher war das Parken am Straßenrand kostenlos möglich.

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Neue Parkscheinautomaten in K6.

Nun wurden zwei Parkscheinautomaten installiert. Von Mo-Sa zwischen 8 und 20 Uhr muss nun ein Parkticket gelöst werden, wenn man sein Auto am Straßenrand parken möchte. Das Parken kostet 1 ct pro Minute bzw. 3 EUR am Tag.

Ausserdem gibt es in der Herta-Mansbacher-Straße (verkehrsberuhigter Bereich bzw. „Spielstraße“) nur noch Stellflächen für Fahrzeuge mit Behindertenausweis. Parken ist also nur noch in der Elisabeth-Selbert-Straße möglich. Neue Parkregelung in Kranichstein K6 weiterlesen

Gehwegbreiten bei Neuplanung – Beispiel Weiterstädter Straße

Die Weiterstädter Straße in Darmstadt-Arheilgen führt von der Ortsteilmitte zum Bahnhof und zum Friedhof. Deshalb wird sie häufig von Fußgängern benutzt.

 

Die Straße ist sanierungsbedürftig und soll grundlegend erneuert werden. Welche Gehwegbreiten wurden hier angesetzt? Gehwegbreiten bei Neuplanung – Beispiel Weiterstädter Straße weiterlesen

TU-Parkhäuser – Wann ist die öffentliche Nutzung möglich?

Im Martinsviertel gibt es weniger Parkplätze als Autos. Deshalb toleriert die Stadt, dass illegal auf Gehwegen geparkt wird. Dabei gibt es in zentraler Lage ein großes Parkhaus: das TU-Parkhaus in der Ruthsstraße. (TU = Technische Universität Darmstadt)

Dieses Parkhaus hat allerdings einen großen Haken: es ist nur für TU-Angehörige zugänglich.

Was müsste sich ändern, damit das Parkhaus für die öffentliche Nutzung freigegeben wird? TU-Parkhäuser – Wann ist die öffentliche Nutzung möglich? weiterlesen

Stellplatzsatzung für Lincolnsiedlung

Die Stellplatzsatzung für die Lincolnsiedlung ist im Juli 2015 in Kraft getreten.

*** Update September 2016 ***

Die Stellplatzsatzung wird geändert. In Vorlage 2016/0305 wird der Stellplatzschlüssel auf 0,65 Stellplätze festgelegt. Die Herstellung von mehr oder weniger Stellplätzen pro Wohneinheit ist nicht zulässig.

Die Änderung wird begründet mit dem Wunsch, mehr Wohneinheiten zu errichten, ohne mehr Kfz-Verkehr zu bekommen.

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Die Magistratsvorlage (Vorlagen-Nr. 2015/0192) begründet vorbildlich, warum in der Lincolnsiedlung nur 0,8 0,65 Stellplätze für Kfz pro Wohneinheit gebaut werden dürfen. Stellplatzsatzung für Lincolnsiedlung weiterlesen