Breiter Radfahrstreifen für die Landgraf-Georg-Straße

Die Landgraf-Georg-Straße ist eine stark befahrene Hauptverkehrsstraße in Darmstadt und „die“ östliche Ausfallstraße. Sie hatte zwei Fahrstreifen je Richtung, dazu eine Busspur, und Teil der Bundesstraße 26.

Anfang August 2020 wurde die Straße stadtauswärts umgestaltet: Der untermaßige Bordsteinradweg wurde dem Radweg zugeschlagen, der Parkstreifen sowie der wurde zu einem Radweg ummarkiert, zum Schutz wurden Fahrradbügel und Baken montiert.

Die entsprechende Planung wurde mit Vorlage 2020-0143 vom Magistrat und der Rahmenplan mit Vorlage 2020-0184 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Querschnitt nach der Flächen-Neuaufteilung. Quelle: Anlage 3 der Magistratsvorlage.

Es gab keine bauliche Umgestaltung, sondern lediglich Markierungsarbeiten und Einbau von Elementen.

Videobefahrung:

Im Folgenden zitiere ich die Begründung zur Magistratsvorlage:

Ausgangslage:

Die Landgraf-Georg-Straße zwischen Holzstraße und Teichhausstraße ist eine wichtige Hauptverkehrsstraße und für den Radverkehr eine wichtige Verbindungsstrecke aus der Innenstadt in den Darmstädter Osten. Der bestehende bauliche Radweg entspricht allerdings nicht den gültigen Regelwerken und nicht den Anforderungen der beschlossenen Radstrategie (Vorlagen Nr. 2019/0157). Die Radverkehrsanlage ist deutlich zu schmal und hat keinen Sicherheitstrennstreifen zu den angrenzenden Parkständen. Dadurch werden Radfahrende beim unachtsamen Öffnen von Autotüren gefährdet. Außerdem ist der angrenzende Gehweg im Bereich der Gastronomiezeile für die Zahl der zu Fuß Gehenden und die vorhandene Außengastronomie zu schmal. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse weichen zu Fuß Gehende auf den Radweg aus, wodurch es zu Konflikte mit dem Radverkehr kommt. Durch die mangelhafte Infrastruktur werden folglich verschiedene Gefahrenpunkte, insbesondere für die besonders schutzwürdigen Verkehrsteilnehmenden (Fuß- und Radverkehr), hervorgerufen.

Im Oktober 2019 wurde die Fahrbahndecke stadtauswärts zwischen Holzstraße und Teichhausstraße saniert. Aus diesem Anlass wurde die Möglichkeit geprüft, die oben genannte Situation zu verbessern. Nach der Sanierung wurde der Bestand deshalb mit einer leicht wieder entfernbaren Folie markiert. Die vorliegende Planung bietet die Möglichkeit mittels Markierung und Beschilderung eine zeitnahe und kostengünstige Verbesserung zu erreichen.

Grundzüge der Planung:

Die Planung sieht vor, den Radverkehr auf Fahrbahnniveau zu verlegen und separiert zu führen. Der ehemals bauliche Radweg soll als Gehweg genutzt werden, wodurch der Fußverkehr deutlich mehr Platz erhält und die Aufenthaltsqualität gestärkt wird. Auf der Strecke zwischen den Knotenpunkten wird der Kraftfahrzeugverkehr zukünftig auf einem, statt auf zwei Fahrstreifen geführt. Die angrenzenden Kreuzungen Landgraf-Georg- Straße/Holzstraße und Landgraf-Georg-Straße/Teichhausstraße verbleiben größtenteils im Bestand.

Planung: Die Gesamtmaßnahme basiert auf der Möglichkeit, den Kfz-Verkehr auf der Strecke mit nur einem Fahrstreifen abzuwickeln. Die Verkehrsbelastung auf der Landgraf-Georg-Straße stadtauswärts ergibt sich maßgeblich aus den aus der Holzstraße in die Landgraf-Georg- Straße einbiegenden Kraftfahrzeugen. Da dort im Bestand nur auf einem Fahrstreifen abgebogen wird, wird im nachfolgenden Streckenabschnitt ebenfalls lediglich ein Fahrstreifen benötigt. Die Richtlinien sehen bei der dortigen Verkehrsbelastung ebenfalls nur einen Fahrstreifen vor. Davon ausgehend wurde an mehreren repräsentativen Tagen eine Verkehrsbeobachtung vorgenommen. Diese bestätigte die Machbarkeit einer einstreifigen Kfz-Führung.

Der Radstreifen erhält eine nutzbare Breite von 2,30 Meter bzw. 2,40 Meter, was ein Nebeneinander fahren oder Überholen zweier Radfahrenden ermöglicht. Der Radverkehr wird soweit möglich vom ruhenden und fließenden Kfz-Verkehr durch einen Sicherheitstrennstreifen und bauliche Elemente getrennt, sodass eine sichere und attraktive Radführung entsteht.

Wie auch im Bestand fährt der ÖPNV in der Planung stadtauswärts gemeinsam mit dem Kfz- Verkehr auf einem Fahrstreifen. Auf der Höhe Jugendstilbad wechselt der ÖPNV dann auf den separaten Busfahrstreifen, der sich in der Mitte der Straße befindet. Die Fahrstreifenanzahl im Zulauf zur Kreuzung Teichhaustraße verbleibt wie im Bestand. Der Kfz-Verkehr kann folglich weiterhin problemlos abfließen, weshalb keine Beeinträchtigungen für den ÖNPV zu erwarten sind. Der Busfahrstreifen stadteinwärts wird nicht verändert. Ein zukünftiger Ausbau der Haltestelle Jugendstilbad wird durch die vorliegende Maßnahme nicht behindert. Die Pausenplätze der Linienbusse in Höhe des Jugendstilbades sind betrieblich weiterhin für zwei Gelenkbusse erforderlich und wurden in der Planung berücksichtigt.

In Höhe der Merckstraße wird neben der bestehenden Fußgängermittelinsel eine Querungshilfe für den Radverkehr vorgesehen. Das trägt dem Querungsbedarf in Nord-Süd- Relation an dieser Stelle Rechnung. Durch diese Maßnahme wird zugleich die Breite der Fußgängermittelinseln erhöht. Durch die Fahrstreifenreduktion auf der südlichen Seite müssen nicht mehr zwei Kfz-Fahrstreifen wie im Bestand, sondern nur noch ein Kfz- Fahrstreifen gequert werden. Die Querung der Landgraf-Georg-Straße wird damit auch für Fußgänger sicherer und bequemer.

Die anliegenden Geschäfte und Gastronomiebetriebe wurden bezüglich ihrer Anlieferung befragt. Die Mehrheit wird derzeit über den parallel verlaufenden Würthweg beliefert. Somit hat die vorliegende Planung darauf keinen Einfluss. Lediglich vier Gastronomiebetriebe in Höhe der Kaplaneigasse werden von der Landgraf-Georg-Straße aus beliefert. Aus diesem Grund soll in diesem Bereich eine Ladezone eingerichtet werden.

Im Bestand besteht das öffentliche Parkraumangebot entlang der Südseite der Straße aus 23 Kfz-Stellplätzen und einem Radständer für sechs Fahrräder. Motorradstellplätze sind nicht vorhanden. In der Planung wird das Angebot in 13 Kfz-Stellplätze, 29 Anlehnbügel für 58 Fahrräder und neun Motorradstellplätze verändert. Fünf an private Nutzer vermietete Kfz- Stellplätze auf öffentlichem Grund entfallen planungsbedingt. Die Kündigungen dazu wurden eingeleitet.

Unabhängig der vorliegenden Maßnahme wurde 2019 die Auslastung der Kfz- Parkmöglichkeiten im Quartier erhoben. Demnach bestehen ausreichend Parkreserven, insbesondere auf dem westlichen Mercksplatz. Die Parknachfrage des Radverkehrs verteilt sich auf die Gastronomiezeile, insbesondere in Höhe der Kaplaneigasse kommt es zu Nachfragespitzen, die das Angebot um ein vielfaches übersteigen.

Um den Straßenraum – etwa für das Heinerfest – flexibel nutzen zu können, werden alle Einbauten auf Fahrbahnniveau mit Bodenhülsen verbaut. Dadurch können die Einbauten bei Bedarf ohne großen Aufwand temporär entfernt werden.

Mit der Realisierung dieser Maßnahme können die Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr sowie die Aufenthaltsqualität im Straßenraum deutlich verbessert werden. Da nur mit Markierungen und kleineren Einbauten gearbeitet wird, kann die Maßnahme zügig umgesetzt werden.

Weitere Projekte:

In Zukunft soll der südliche Seitenbereich baulich angepasst werden. Eine entsprechende Umplanung muss dafür noch begonnen werden.

Der ehemalige bauliche Radweg ist durch einen leichten Höhenversprung vom Gehweg getrennt. Dieser soll entfernt und eine ebene Fläche geschaffen werden. Auch die Einmündung Kaplaneigasse könnte dann aufgepflastert werden. Da es sich dabei um eine umfangreichere Maßnahme handelt, soll diese im Rahmen eines separaten Projekts bearbeitet werden. Durch diese Trennung kann die vorliegende Planung ohne zeitliche Verzögerungen umgesetzt werden.

Die östlich angrenzende Kreuzung Landgraf-Georg-Straße/Teichhausstraße/Pützerstraße ist aktuell als Modellprojekt zum Umbau zu einer „Holländischen Kreuzung“ vorgesehen. Da in diesem Projekt der gesamte Kreuzungsbereich betrachtet und beplant werden soll, wurde dieser Bereich in der vorliegenden Maßnahme nicht angepasst.

Die Oberfläche des baulichen Radwegs auf der Straßenseite stadteinwärts soll voraussichtlich Ende 2020 saniert werden. Somit wird die Befahrbarkeit auch in der Gegenrichtung zeitnah verbessert. Diese Maßnahme verhindert keine zukünftige Überplanung der Radführung stadteinwärts.

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