Die EU-Kommission hat der Bundesrepublik Deutschland eine „letzte Mahnung“ geschickt, denn die Stickoxid-Grenzwerte werden weiterhin überschritten.
Reagiert Deutschland nicht binnen zwei Monaten, kann die Kommission Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union erheben.
Pressemeldung: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-238_de.htm